Antrag des CDU Kreisverbandes Minden-Lübbecke an den 31. Bundesparteitag
Mit einem eigenen Antrag an den bevorstehenden Bundesparteitag möchte die CDU im Mühlenkreis die für Millionen Bundesbürger bestehende Ungerechtigkeit der Doppelverbeitragung bei den sogenannten Direktversicherungen nun endlich beseitigen. Im Antrag selbst wird konkret die Rücknahme der ab dem 01.01.2004 bestehenden vollen Beitragspflicht für die vollen Sozialabgaben (gemeint sind hier der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberanteil) aus arbeitnehmerfinanzierten Direktversicherungsverträgen gefordert. Die konkrete Rückzahlungsabwicklung der bereits erhobenen Beiträge soll durch eine eigene Ausführungsverordnung geregelt werden.
Das mit diesen Versicherungen bestehende Problem schildert die CDU-Kreisvorsitzende und Landtagsabgeordnete Kirstin Korte: „Über 6 Millionen Arbeitnehmer haben in den 80er und 90er Jahren auf Anraten der Politik für ihr Alter privat vorgesorgt, indem sie u.a. Lebensversicherungen, sogenannte Direktversicherungen, abgeschlossen haben. Mit Inkrafttreten des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes im Januar 2004 wurde aber seitens der Krankenkassen für diese Direktversicherungen rückwirkend eine Beitragspflicht abgeleitet und zwar bei Kapitalauszahlung ein auf Basis von 120 Monatsbezügen berechneter Betrag in Höhe des jeweiligen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteils.“ Für Ärger bei den Betroffenen sorgte daher die Doppelverbeitragung mit Beiträgen zur Sozialversicherung sowohl in der Einzahlungsphase (Arbeitnehmeranteil), als auch in der späteren Auszahlungsphase (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil). „Die Gesetzesänderung 2004 erfolgte somit ohne Vertrauens- und Bestandsschutz für die Altverträge.“, fügt Kirstin Korte hinzu.
Bedingt durch Laufzeiten bei Lebensversicherungen von bis zu 25 bis 30 Jahren und die zehnjährige Beitragszahlung würde dieses Problem noch einige Jahrzehnte bestehen, denn jährlich erreichen die Beitragsbescheide rund 250.000 Betroffene. „Mit dem Wissen, dass dieser Vorteil durch die Sozialversicherungsbeiträge im Alter zunichtegemacht wird, wären die Verträge damals nicht abgeschlossen worden, denn alternativ waren auch private Kapitallebensversicherungen möglich, die zwar aus dem Nettoeinkommen bezahlt werden, jedoch flexibler und bei Auszahlung komplett steuer- und sozialabgabenfrei waren,“ ist sich Korte sicher und ergänzt: „Die Gesetzesänderung von 2004 hat einen schwerwiegenden Vertrauensverlust in die Politik und in den Rechtsstaat zur Folge. Die entstandene Ungerechtigkeit wollen wir mit unserem Antrag korrigieren und das verloren gegangene Vertrauen zurückgewinnen.“